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1. Allgemein

1.1. Das Benutzer:innenreglement dient in erster Linie der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung im Kraftreaktor Aarau. Mit der Unterschrift der Sicherheitserklärung bestätigen alle Besucher:innen, dass sie das Benutzer:innenreglement gelesen und verstanden haben und verpflichten sich dieses einzuhalten.

Alle Besucher:innen haben den Anweisungen des Hallenpersonals zu jedem Zeitpunkt Folge zu leisten. Verstösse gegen das Reglement können eine Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. Bei wiederholten Verstössen gegen das Reglement kann gegen fehlbare Benutzer:innen ein Hausverbot ausgesprochen werden. Besitzer:innen von Abonnementen wird in diesem Fall das Abonnement entzogen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

2. Sicherheit/ Eigenverantwortung/ Risiko

2.1. Sicherheitsstandard
Die Kraftreaktor Aarau AG ist bestrebt, höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen. Die Anlage soll allen Benutzer:innen ein Maximum an technisch möglicher und sinnvoller Sicherheit bieten.

2.2. Die Benutzung der Anlage des Kraftreaktors Aarau erfolgt auf eigene Verantwortung!

Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber nicht restlos eliminiert werden können, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung grosser Vorsicht durch alle Benutzer:innen. Während des Aufenthalts im Kraftreaktor Aarau wird von allen Benutzer:innen gegenseitige Rücksichtnahme verlangt. Das Bouldern erfordert ein entsprechendes Mass an Konzentration. Schreien und Spielen ist nicht gestattet. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Bouldernden ist, abgesehen vom Spotten, verboten. Alle Bouldernde müssen sich den Verletzungsrisiken, speziell aus grossen Sturzhöhen, bewusst sein. Alle Benutzer:innen sind verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können, zu informieren und den entsprechenden Weisungen zu befolgen.

2.3. Jegliche eigenmächtigen Veränderungen der Boulder, wie B. Griffe, Tritte oder Volumen versetzen, sind untersagt. Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. Alle Benutzer:innen sind sich dem Risiko bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Fall brechen können. Alle Benutzer:innen tragen diesbezüglich jedes Risiko selbst.

2.4. Die Bögen res. Öffnungen in den Boulderblöcken dürfen nicht als Durchgang benutzt werden, da bouldernde Personen jederzeit abspringen/ runterfallen können.

3. Jugend (12-14 Jahre)

3.1. Kinder bis 11 Jahre dürfen die Boulderanlage weder benutzen noch diese als Zuschauer:innen betreten. Die Boulderhalle darf erst ab dem 12. Geburtstag betreten und benutzt werden. Jugendliche zwischen 12-14 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung eines Erwachsen betreten und benutzen. Eine erwachsene Person darf gleichzeitig maximal drei Jugendliche beaufsichtigen.

4. Jugend (15-18 Jahre)

4.1. Jugendliche zwischen 14 – 18 Jahren dürfen im Kraftreaktor Aarau nur dann alleine bouldern, wenn eine gesetzliche Vertretung ihr Einverständnis gibt, und die zwingend vorhandene Bouldererfahrung der jugendlichen Person persönlich vor Ort bestätigt. Dazu müssen die Jugendlichen zusammen mit ihrer gesetzlichen Vertretung die Einverständniserklärung ausfüllen und unterschreiben.

4.2. Das Spielen im Boulderbereich ist verboten! Der Kraftreaktor Aarau ist eine Sportanlage und kein Spielplatz. Es ist daher mit den üblichen Verletzungsgefahren zu rechnen.

4.3. Für Kinder unter 12 Jahren können durch die Geschäftsleitung Sonderbewilligungen erteilt werden. Das geschieht z.B. dann, wenn das Kind Mitglied einer anerkannten Trainingsgruppe (z.b. des Regiokaders) ist, mehrmals pro Woche trainiert und an Wettkämpfen teilnimmt.

5. Gruppen und Kurse

5.1. Kommt die Schulklasse oder Gruppe selbstständig, trägt die Lehrperson bzw. Betreuer:in die volle Verantwortung. Die Aufsichtserklärung ist im Voraus auszufüllen und beim Besuch mitzunehmen. Die Lehrperson ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die Schüler:innen während ihres Aufenthalts beaufsichtigt werden.

5.2. Selbstständige Gruppen und Schulklassen müssen sich mindestens sieben Tage vor dem Besuch schriftlich per Mail an hello@kraftreaktor-aarau.ch anmelden.

5.3. Schüler:innen, die sich störend verhalten, rumschreien oder -rennen, müssen vom Unterricht entfernt werden.

5.4. Das Reservieren und Absperren von Wänden oder Sektoren ist nicht erlaubt.

5.5. Die Kursteilnehmer:innen und Schüler:innen müssen die Anweisungen der Kursleitung, des Personals oder der Lehrperson strikt befolgen.

5.6. Externe Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung abgehalten werden.

5.7. Alle Teilnehmer:innen oder Schüler:innen müssen mindestens 12 Jahre alt sein.

6. Hallenpersonal

6.1. Das Personal ist weder verpflichtet noch in der Lage, alle Hallenbenutzer:innen ständig auf korrektes Verhalten zu überprüfen.

6.2. Ohne gültigen Nachweis ist kein ermässigter Eintritt möglich.

6.3. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten.

6.4. Das Personal ist verpflichtet, fehlbare Personen bei Diebstahl aller Art und Vandalismus der Polizei zu melden.

7. Einlass in die Anlage

7.1. Alle Bouldernden müssen das Registrierungsformular vor dem erstmaligen Zutritt an der Kasse unterschreiben.

7.2. Alle Kund:innen bestätigen mit ihrer Unterschrift, das Registrierungsformular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Im Weiteren bestätigen alle Kund:innen, die Bestimmungen der AGB und das Benutzer:innenreglement durchgelesen und zur Kenntnis genommen, sowie vollumfänglich akzeptiert zu haben.

7.3. Beim Betreten der Halle ist unaufgefordert das Abonnement einzuchecken oder ein Eintritt an der Kasse zu lösen. Stichproben können jederzeit durch das Hallenpersonal vorgenommen werden.

8. Abonnement-Regeln

8.1. siehe AGB’s

9. Hallenöffnungszeiten

9.1. Die Anlage steht den Kund:innen grundsätzlich während 360 Tagen pro Jahr gemäss den aktuellen Öffnungszeiten zur Verfügung.

9.2. Die Halle gilt als „offen“, wenn mindestens 30% der Boulderfläche dem individuellen Training zur Verfügung stehen. Es können aber jederzeit Teilbereiche (oder im Notfall sogar die ganze Anlage) geschlossen bzw. gesperrt werden, wenn das aufgrund von Boulderbau, Revisionen, Wettkämpfen, Veranstaltungen etc. nötig ist. Solche Sonderfälle werden wenn immer möglich im Voraus auf der Webseite (www.kraftreaktor-aarau.ch) angekündigt.

10. Ordnung und Sauberkeit

10.1. Barfuss oder nur mit Socken bekleidet Bouldern und Trainieren ist aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Ebenfalls ist zum Bouldern und Trainieren stets auch ein Oberteil zu tragen.  Zum Schutz der Wandstruktur ist das Bouldern in Bergschuhen, Hausschuhen sowie Socken verboten. Zugelassen sind nur Kletterfinken und saubere Turnschuhe. Es ist nicht gestattet, mit Schuhen oder Leihschuhen, die zum Bouldern genutzt werden, die Bereiche der Toiletten zu betreten! Strassenschuhe sind auf allen Matten der Anlage nicht erlaubt.

10.2. Benutzer:innen der Anlage sind aufgefordert sich in den Garderoben umzuziehen.

10.3. Die Notausgangstüren sind als solche gekennzeichnet und dürfen nur im Notfall geöffnet werden. Der Zugang zu und Ausgang aus der Boulderhalle über diese Türen ist ausdrücklich untersagt. Alle Besucher:innen müssen sich am Empfang einchecken.

10.4. Das Bedienen der Steuerung von Licht-, Ton-, Lüftungsanlagen oder elektrischen Storen ist ausschließlich dem Personal der Kraftreaktor Aarau AG erlaubt.

10.5. Persönliches Material soll in den vorhandenen Spinden in den Garderoben aufbewahrt werden.

10.6. Wir empfehlen aus lufthygienischen Gründen die Verwendung von Magnesium-Bällen oder von flüssigem Magnesium anstelle von offenem Magnesium.

10.7. Im Kraftreaktor Aarau herrscht absolutes Rauchverbot!

10.8. Das Entfachen von Feuer ist strengstens untersagt!

10.9. Personen, die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist die Benutzung der Anlage untersagt.

10.10. Hunde und andere Tiere dürfen sich nicht in der Boulderhalle der Kraftreaktor Aarau AG aufhalten. Im Bistrobereich und im Aussenbereich sind sie bei gutem Benehmen erlaubt.

10.11. Die Räumlichkeiten des Kraftreaktors Aarau sind sauber zu halten.

10.12. Das Essen und Trinken auf den Matten ist verboten. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich und im Aussenbereich verwendet werden. Das Mitbringen und Konsumieren eigener Verpflegung ist im Café nicht erlaubt.

10.13. Das Benutzen portabler Lautsprecher ist in den gesamten Anlagen nicht gestattet.

11. Haftung

11.1. Für Personen- und Sachschäden, sowie für Garderoben und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selber zu tragen. Die Kraftreaktor Aarau AG übernimmt in solchen Fällen keinerlei Haftung. Verursachen Minderjährige einen Schaden, so haftet deren Aufsichtsperson.

Aarau, 01.09.2023