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A) Allgemeine Geschäftsbedienungen Kraftreaktor Aarau AG

  1. ALLGEMEIN
    • Die Benutzung der Boulderhalle erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass Bouldern in der Halle mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber – auch bei Einhaltung aller Benutzerregeln – nicht rest- los eliminiert werden können. Die Kraftreaktor Aarau AG und die Routenbauer lehnen ausdrücklich jegliche Haftung ab.
    • Wer die Boulderhalle benutzt, anerkennt das Benutzerreglement und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist verpflichtet diese einzuhalten. Den Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Verstöße können eine Wegweisung durch das Personal ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises zur Folge haben. Bei wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Abonnemente werden in diesem Fall ohne Rückerstattungsanspruch eingezogen.
    • Hallenordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen primär der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung. Die Kraftreaktor Aarau AG ist berechtigt die vorliegende AGB sowie das Benutzerreglement jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden mit der aktualisierten AGB und des Benutzerreglements durch die Aufschaltung auf der Homepage wirksam. Nutzerinnen und Nutzer können aus den Änderungen keine Rechte ableiten.
    • Das Personal ist weder verpflichtet noch in der Lage die Hallenbenutzer ständig auf korrektes Verhalten zu überprüfen oder gar zu überwachen. Es ist jedoch jederzeit berechtigt, bei Fehlverhalten unverzüglich einzuschreiten. Den Anweisungen des Personals ist strikte Folge zu leisten. Wer unsachgemässes oder gar gefährliches Verhalten beobachtet, meldet die unverzüglich dem Personl. Das Personal ist verpflichtet, fehlbare Personen bei Diebstahl (Griffe, Sportartikel, Wertsachen etc.) und Vandalismus der Polizei zu melden.
    • Die gültigen Preise sind an der Kasse und auf der Homepage Unsere Preise verstehen sich als Netto-Bar-Preise.
    • Rabatt
    • Gemäss Preisliste. Sie sind am Kauftag geltend zu machen. Keine Rabatte ohne offiziell gültigen Ausweis. Bei Ermässigung muss dem Hallenpersonal unaufgefordert die entsprechendenen Ausweise (Studentenausweis, …) vorgelegt werden.
  1. VERTRAGSABSCHLUSS
    • Ein Vertrag wird geschlossen beim Kauf einer Eintrittskarte (bzw. bei der Registrierung und dem Check in), oder beim Kauf eines Produktes aus dem Shop.
    • Wenn die Zahlung auf Grund einer technischen Störung nicht möglich ist, behält sich die Kraftreaktor AG vor, eine Kartenzahlung im Einzelfall
  1. EINTRITTE UND ABONNEMENTE
    • ABONNEMENTE
      • Die 12-er Abonnemente sind innerhalb der selben Kategorie übertragbar.
      • Die Abonnemente sind persönlich, können nicht übertragen werden und dürfen nicht abgeändert werden. Die Kraftreaktor Aarau AG behält sich diesbezüglich Kontrollen Ein Verstoss hat das Aussprechen eines Hausverbots für den Karteninhaber und für den unbefugten Dritten zur Folge. Indiesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Strafverfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
      • Nichtbenutzung eines Jahresabos berechtigt weder zur Reduktion noch zur Rückforderung des Abopreises.
      • Die Kraftreaktor Aarau AG kann ihr Angebot und die Betriebszeiten jederzeit ändern. Der Kunde hat im Falle einer Reduktion des Angebots oder der Betriebszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung. Die aktuellen Öffnungszeiten können an der Kasse beim Personal und auf der Homepage eingesehen
      • Im Falle von Zwangsschliessungen auf behördlichen Beschluss erwächst für Abonnementeweder ein Anspruch auf Rückvergütung noch auf Reduktion des bezahlten Betrages oder Verlängerung der Laufzeit.
      • Abopause
        Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst) kann gegen Vorweisung entsprechender Dokumente (Arztzeugnis, Marschbefehl) das Jahresabo für die Dauer von mind. 2 Wochen bis max. 6 Monate unterbrochen werden. Bei einer Unterbrechung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.- erhoben.
      • Abo- bzw. Kundenkarte ersetzen
        Abhanden gekommene oder beschädigte Abos/Kundenkarten werden gegen eine Gebühr von CHF 5.- ersetzt.
  • EINZELEINTRITTE
    • Im Eintrittspreis inbegriffen ist die Benutzung der Boulderanlage am Tag der Bezahlung des
    • Für Zuschauer oder Benutzer der Bar und/oder des Shops sowie Aufsichtspersonen wird kein Eintritt erhoben. Nur bouldernde und trainierende Personen müssen registriert sein und sich an der Kasse einchecken. Sonstige Benutzer der Boulderanlage müssen sich jederzeit darüber ausweisen können, dass sie ordnungsgemäss den Eintrittspreis für den Besuch der Boulderhalle entrichtet haben. Die Kraftreaktor Aarau AG behält sich diesbezüglich Kontrollen Ein Verstoss hat das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
  1. ÖFFNUNGSZEITEN
    • Die Kraftreaktor Aarau AG behält sich ausdrücklich vor, den Betrieb der Boulderanlage jederzeit vorübergehend oder definitiv Für den Fall einerBetriebseinstellung erklärt der Kunde, dass die AGB vom Kraftreaktor Aarau als erfüllt gelten, solange ihm an mindestens einem Ort die Benutzung einer Boulderanlage möglich ist. Dem Kunden erwächst für Abonnemente aus einer Betriebseinstellung weder ein Anspruch auf Rückvergütung noch auf Reduktion des bezahlten Betrages. Ebenso hat der Kunde keinen Anspruch auf Verlängerung der Abonnemente.
    • Grössere Sperrungen oder Vollsperrungen werden im Voraus auf der Webseite publiziert und in der Halle angeschlagen.
    • Einzelne Sektoren werden wöchtentlich für Revisions- und Schraubarbeiten abgesperrt.
  1. GARDEROBE
    • Für Verluste von Wertsachen, Kleidungsstücke, Klettermaterial, Fahrräder usw. haftet die Kraftreaktor Aarau AG nicht, insbesondere auch nicht für Verluste in den Garderobenkästen.
  1. DATENSCHUTZ
    • Sämtliche im Zusammenhang mit unseren Geschäftsbeziehungen anfallende Daten werden von uns bearbeitet, in der Datenbank registriert, für eigene Zwecke verwendet (Zutrittskontrolle, Kundenkarte, Marketing, Kundeneinkäufe, Gutscheinwesen etc.) und nur wenn unabdingbar an Dritte Die Kraftreaktor Aarau AG kann bei Kartensperrungen, Zahlungsrückstand, missbräuchlicher Kartenverwendung etc. durch den Kunden oder durch Dritte, Polizei sowie in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen den zuständigen Stellen Meldung erstatten.
  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    • Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen des Benutzerreglementes und/ oder der AGB sowie der Preisliste vorbehalten Aus einer Änderung der Benutzerreglemente und/oder der AGB kann der Kunde keine Rechte ableiten.
    • Sollten sich Bestimmungen dieser ABG als widersprüchlich erweisen, so kann daraus nicht die Nichtigkeit aller Bestimmungen der AGB abgeleitet Jede Bestimmung gilt für sich.

 

Gerichtsstand ist Aarau.
Aarau, 01.09.2023